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Stockwerkbewirtschaftung
Stockwerkbewirtschaftung
Von Eigentümern. Für Eigentümer.

Verwaltungswechsel · geordnet · ohne Lücke

Verwaltung wechseln beim Stockwerkeigentum

Wenn das Vertrauen weg ist, braucht der Wechsel vor allem eines: einen geordneten Ablauf. Wir begleiten Ihre Gemeinschaft vom Entscheid bis zur nahtlosen Übergabe.

Aus Eigentümersicht

Wenn Sie mehr leisten als Ihre Verwaltung

Die wenigsten Gemeinschaften wechseln aus einer Laune. Meist sind es dieselben Muster, die sich über Jahre wiederholen, bis der eigene Aufwand grösser ist als die Entlastung.

Meldungen versanden.

Wer etwas meldet, hört nichts mehr. Erledigt ist es, mit etwas Glück, Wochen später.

Fachwissen fehlt dort, wo es bezahlt wird.

Am Ende erklären Eigentümer der Verwaltung, was zu tun wäre. Oder erledigen es gleich selbst.

Begegnung nicht auf Augenhöhe.

Anliegen gelten als Störung, Zuständigkeiten der Versammlung werden übergangen, und Hinweise darauf ändern nichts.

Teilleistung zum vollen Honorar.

Vom vereinbarten Pflichtenheft wird nur ein Teil erbracht, und auch der lückenhaft. Verrechnet wird das Ganze.

Und ein Wechsel scheint aussichtslos.

Zu klein, zu aufwendig: Überschaubare Gemeinschaften erhalten auf Anfragen nicht selten Absagen. Also bleibt alles beim Alten.

So bleibt es an den Eigentümern hängen: Entweder sie fangen die Lücken mit eigenem Aufwand auf, oder die Liegenschaft trägt den Schaden. Beides ist nicht der Zweck einer bezahlten Verwaltung. Und es geht auch anders: erreichbar, fachlich verlässlich und persönlich. So verstehen wir unsere Arbeit, als Eigentümer und Bewirtschafter zugleich.

Rechtlicher Rahmen

Sie sind nicht gebunden. Und Sie müssen nichts überstürzen.

Gut zu wissen: Das Gesetz stellt die Gemeinschaft über die Verwaltung. Entscheidend ist nur, den Wechsel geordnet anzugehen.

Ausführlich mit Rechtsgrundlagen:
Wie wechseln wir von unserer bisherigen Verwaltung?

ZGB Art. 712rDie Versammlung kann jederzeit abberufen.

In der Regel genügt das einfache Mehr. Eine vertragliche Kündigungsfrist steht der Abberufung nicht entgegen.

OR Art. 404Der Vertrag ist ein Auftrag.

Der Verwaltungsvertrag ist rechtlich ein einfacher Auftrag. Das Amt endet mit dem Beschluss der Versammlung, der Vertrag läuft davon getrennt: Ob er sich trotz vereinbarter Kündigungsfrist sofort auflösen lässt, ist für den Verwaltungsvertrag nicht abschliessend geklärt. Wir prüfen Ihren Vertrag und empfehlen den Weg, der für Ihre Gemeinschaft sicher ist. Dauerhaft gebunden ist sie in keinem Fall.

PraxisDer geordnete Weg lohnt sich trotzdem.

Eine Abberufung beendet den Verwaltungsvertrag nicht automatisch: Das Honorar kann bis zum Vertragsende geschuldet bleiben, und bei einer Auflösung zur Unzeit, also in einem für die Verwaltung ungünstigen Moment ohne sachlichen Grund, können Entschädigungsansprüche entstehen. Meist ist die ordentliche Kündigung auf die vertragliche Frist der beste Weg.

Der Ablauf

Der Wechsel in vier Schritten

Der grösste Teil ist unsere Arbeit. Von Ihrer Gemeinschaft braucht es einen Beschluss und eine Ansprechperson, mehr nicht.

1

Vertrag und Frist prüfen

Der bestehende Vertrag gibt den Weg vor: ordentliche Kündigung auf die Frist oder sofortige Abberufung. Beides entscheidet die Versammlung.

Sie legen den Verwaltungsvertrag bereit.
Wir prüfen Frist und Weg und empfehlen das Vorgehen.

2

Angebot einholen

Nach Erstgespräch und Begehung vor Ort erhalten Sie ein konkretes Angebot.

Sie zeigen uns die Liegenschaft.
Wir erstellen Offerte, Leistungsübersicht und den fertigen Antragstext.

3

Beschluss der Versammlung

Die Versammlung entscheidet über den Wechsel, in der Regel mit einfachem Mehr.

Sie traktandieren den Wechsel und stimmen ab.
Wir beantworten Fragen aus der Eigentümerschaft.

4

Übergabe und Start

Zum Stichtag geht der Betrieb nahtlos über, ohne Lücke für die Gemeinschaft.

Sie benennen eine Ansprechperson.
Wir übernehmen Unterlagen, Buchhaltung, Verträge und Schlüssel.

Üblich sind Kündigungsfristen von drei bis sechs Monaten, oft auf Jahresende. Ein Wechsel lässt sich deshalb am besten frühzeitig anstossen, auch wenn der Start erst aufs neue Jahr geplant ist.

Werkzeuge

Grundlagen für Ihre Versammlung

Ohne Anmeldung und ohne Kontaktdaten, damit Ihre Gemeinschaft auf gleicher Grundlage diskutiert:

  • Honorar-Richtwert in zwei Minuten, für Pauschal und Flex: damit in der Versammlung über Inhalte statt Vermutungen gesprochen wird.
  • Pflichtenheft als PDF, zugeschnitten auf Ihre Angaben: die Grundlage für vergleichbare Offerten.
  • Musterantrag für die Versammlung, mit Teilanträgen und Quoren: zum Mustertext im Ratgeber.

Unverbindlich

Reden wir über Ihre Situation

Im Kennenlerngespräch hören wir zu und zeigen, was ein Wechsel für Ihre Gemeinschaft konkret bedeuten würde. Entscheiden können Sie danach in Ruhe.