Verwaltungskosten · Ansätze · Rechner
Was kostet die Verwaltung von Stockwerkeigentum?
Die Ansätze pro Eigentumswohnung und Monat, die Zuschläge und die Stundensätze, für Stockwerkeigentümergemeinschaften (STWEG) in Bern, Thun, Burgdorf und Umgebung.
Kosten im Überblick
Die Verwaltungskosten richten sich nach Ihrer Gemeinschaft.
Ausschlaggebend sind die Grösse der Gemeinschaft und die gewählten Leistungen. Kleine Liegenschaften starten im Basis-Paket bei rund CHF 300 bis 500 pro Monat, mittlere liegen um CHF 800; pro Wohnung sind das je nach Grösse CHF 33.50 bis 87.50, wobei kleine Gemeinschaften am oberen Ende liegen und bei bis zu 3Wohnungen das Mindesthonorar greift.
Greift bei Gemeinschaften bis 3 Wohnungen und deckt die Basisleistungen im Pauschal-Modell; Zusatzmodule und Parkplätze kommen dazu.
Serverkosten und allfällige Lizenzen weisen wir separat aus; ordentliche Auslagen wie Porto, Druck und Fahrten zur Liegenschaft sind bis CHF 500 pro Jahr inbegriffen.
Fester Monatsbetrag, reduzierte Grundpauschale plus Aufwand oder ganz nach Aufwand.
Im Rechner Einheiten, Gebäude und Module wählen; der Richtwert erscheint sofort und ohne Kontaktangaben.
Frei herunterladbar, zugeschnitten auf Ihre Angaben; zum Besprechen in Ihrer Gemeinschaft.
Aufbau
Woraus sich die Verwaltungskosten zusammensetzen
Das Verwaltungshonorar besteht aus dem Basishonorar pro Wohnung, den Parkplätzen und den gewählten Zusatzmodulen. Bei kleinen Gemeinschaften greift ein Mindesthonorar. Nicht Teil des Honorars sind Leistungen ausserhalb des gewählten Pakets, die einmalige Mandatsübernahme und Drittkosten.
1. Basishonorar pro Eigentumswohnung und Gebäudezuschlag
| Grösse der Gemeinschaft | Basis-Paket pro Wohnung/Monat | Ab dem 3. Gebäude je Gebäude/Monat |
|---|---|---|
| 2 bis 5 Wohnungen | CHF 87.50 | CHF 150 |
| 6 bis 10 Wohnungen | CHF 74.50 | CHF 130 |
| 11 bis 25 Wohnungen | CHF 59.80 | CHF 100 |
| 26 bis 50 Wohnungen | CHF 48.95 | CHF 80 |
| 51 bis 100 Wohnungen | CHF 43.20 | CHF 60 |
| über 100 Wohnungen | CHF 33.50 | CHF 40 |
Der Betrag pro Wohnung sinkt mit jeder Grössenklasse, weil sich der feste Aufwand auf mehr Einheiten verteilt. Im Basis-Paket enthalten sind Administration & Versammlung, Finanzen & Jahresbudget, Betrieb & Unterhalt, Sicherheit & Gefahrenorganisation. Darin enthalten ist eine ordentliche Versammlung pro Jahr; ausserordentliche verrechnen wir nach Aufwand. Zwei Gebäude sind im Basishonorar enthalten; ab dem dritten kommt der Zuschlag dazu, wegen zusätzlicher Technik und Begehungen.
Beim Sprung in die nächste Grössenklasse sinkt der Ansatz pro Wohnung. Damit keine Schwelle entsteht, an der mehr Wohnungen plötzlich weniger kosten, bleibt das Basishonorar knapp über der Grenze auf dem Betrag der vorherigen Klasse stehen, bis der neue Ansatz ihn übersteigt. Der Gebäudezuschlag folgt davon unabhängig der Grössenklasse. Was für Ihre Liegenschaft gilt, zeigt der Rechner.
2. Parkplätze
CHF 5 pro Parkplatz und Monat.
3. Zusatzmodule
Über das Basis-Paket hinaus wählbar sind neun Zusatzmodule, von der Objektdokumentation bis zur Langfristplanung. Der Zuschlag richtet sich ebenfalls nach der Grösse der Gemeinschaft; der Rechner rechnet ihn sofort ein, sobald Sie ein Modul anwählen. Was jedes Modul enthält und was nicht, steht unter Leistungen.
Mindesthonorar bei kleinen Gemeinschaften
Bis 3 Wohnungen gilt ein Mindesthonorar von CHF 300 pro Monat für die Grundleistungen. Versammlung, Abrechnung und Betrieb verursachen denselben Grundaufwand, auch wenn er sich auf wenige Einheiten verteilt. Pro Wohnung sind das bei zwei Wohnungen CHF 150 und bei drei CHF 100. Ab 4 Wohnungen liegt das Basishonorar ohnehin darüber, das Minimum spielt dann keine Rolle mehr.
Flex-Modell: Grundpauschale plus Aufwand, mit Kostendach
Im Flex-Modell zahlen Sie statt eines festen Monatsbetrags eine Grundpauschale von 60 bis 80 Prozent des Honorars für Einheiten, Zusatzmodule und Gebäudezuschlag; nur die Parkplätze werden nicht reduziert. Mehraufwand verrechnen wir zu CHF 170 pro Stunde, mit Stundenrapport; das Mindesthonorar reduziert sich mit dem Fixanteil. Nach oben begrenzt das Kostendach Ihr Risiko: je nach Vereinbarung 10 bis 20 Prozent über dem Pauschalhonorar, die Parkplätze ausgenommen. Zusatzleistungen ausserhalb des Pakets fallen nicht darunter. Die verbindliche Höhe steht in der Offerte.
Nicht im Honorar: Leistungen ausserhalb des Pakets
- BewirtschafterCHF 140 / Stunde
- Mandatsleiter / GeschäftsführungCHF 160 / Stunde
- Juristischer SupportCHF 220 / Stunde
Diese Ansätze gelten für Arbeiten, die nicht im gewählten Paket stecken, etwa ausserordentliche Versammlungen, Bauherrenvertretung bei Sanierungen oder die rechtliche Prüfung von Anträgen. Rechtsvertretung und Prozessführung übernehmen wir nicht. Einzelne Zusatzleistungen sind pauschal statt stündlich, etwa die Handänderung mit CHF 300 pro Fall; ordentliche Schadenfälle bis CHF 30’000 Schadenvolumen pro Jahr sind im Basishonorar enthalten. Es sind dieselben Ansätze, die unter Ziffer 2 in Ihrem Pflichtenheft stehen.
Einmalig: Mandatsübernahme
Die Übernahme des Mandats von einer bisherigen Verwaltung verrechnen wir einmalig als Pauschale, abhängig von Grösse und Zustand der Unterlagen. Bei einer normal grossen Gemeinschaft liegt sie erfahrungsgemäss zwischen CHF 2'000 und CHF 6'000; ab mehr als 100 Wohnungen berechnen wir sie individuell. Den genauen Betrag nennen wir in der Offerte.
Alle Werte stammen aus derselben Preisliste wie der Rechner weiter unten. Basis-Paket, ohne Zusatzmodule, exkl. MwSt.
Richtwerte
Drei Beispiele mit Monatsbetrag
Drei Liegenschaften von 6 bis 24 Parteien: Basis-Paket, Pauschal-Modell, gerechnet mit denselben Tarifen wie im Rechner und in der Tabelle oben.
Richtwerte, unverbindlich, exkl. MwSt. Ihre Liegenschaft rechnen Sie gleich selbst.
Rechner
Bewirtschaftungskosten für Ihre Liegenschaft berechnen
Schnell zur Übersicht:
- Liegenschaft erfassen
- Paket und Module wählen
- Richtwert ablesen.
Die Konfiguration aus Ihrem Pflichtenheft ist übernommen. Prüfen Sie die Angaben und passen Sie sie bei Bedarf an.
Wie gross ist Ihre Liegenschaft?
Pauschal: fester Monatsbetrag für den vereinbarten Umfang. Volle Planbarkeit. Wann passt das? ↓
Das Pflichtprogramm
Betrieb, Finanzen und Sicherheit: die Grundlage jeder Eigentümergemeinschaft.
Passt, wenn ein engagierter Ausschuss vieles selbst übernimmt.
- Administration & Versammlung
- Finanzen & Jahresbudget
- Betrieb & Unterhalt
- Sicherheit & Gefahrenorganisation
Leistungen im Detail ▾
- Administration & Versammlung: 1× ordentliche Versammlung, Beschlüsse, Protokolle und Kommunikation.
- Finanzen & Jahresbudget: Budget, Abrechnung, Zahlungsverkehr, Beiträge und Versicherungspolicen.
- Betrieb & Unterhalt: Unterhalt koordinieren, Störungen/Schäden bearbeiten, Dienstleister führen.
- Sicherheit & Gefahrenorganisation: Sichtkontrollen, Gebäudekontrollbuch, Sofortmassnahmen und Nachweisführung.
Nur was gebraucht wird
Für die meisten Liegenschaften die richtige Wahl: inkl. Umgebung, Dokumentation und Zustandsaufnahme.
Passt für die meisten Gemeinschaften: Sie behalten die Kontrolle, wir nehmen die Arbeit ab.
- Alles aus Basis
- Umgebungbei Aussenanlagen
- Objektdokumentation
- Zustandsaufnahme
Leistungen im Detail ▾
Enthält alles aus Basis, zusätzlich:
- Umgebung: Koordination von Unterhalt in Umgebung und Aussenanlagen.
- Objektdokumentation: Strukturierte Ablage von Unterlagen, Plänen und Nachweisen.
- Zustandsaufnahme: Jährliche Begehung mit Massnahmenliste (ohne Fachgutachten).
Das Sorglospaket
Mit Mehrjahresbudget, Langfristplanung und vertiefter Sicherheitsdokumentation.
Passt, wenn Sie den Kopf frei haben wollen, inkl. Vorsorge und Sicherheit.
- Alles aus Modular
- Gewährleistung/Mängel
- ZEV-Abrechnung (Optional)
- Brandschutz (betriebliche Kontrolle)Pflicht der Eigentümerschaft
- Absturzsicherung (Nachweis/Plakette)Verantwortung der Eigentümerschaft
- Budget +4 Jahre
- Langfristplanung (20 Jahre)
Leistungen im Detail ▾
Enthält alles aus Modular, zusätzlich:
- Gewährleistung/Mängel: Mängel dokumentieren, nachverfolgen und Fristen koordinieren.
- ZEV-Abrechnung (Optional): Nur bei vorhandenem ZEV. Quartalsweise Abrechnung für den Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV).
- Brandschutz (betriebliche Kontrolle): Fluchtwege, Türen und sichtbare Abschottungen: Kontrolle und Nachbearbeitung.
- Absturzsicherung (Nachweis/Plakette): Plakette/Nachweise prüfen, Termine führen, bei Bedarf Fachfirma beiziehen.
- Budget +4 Jahre: Mittelfristplanung als Ergänzung zum Jahresbudget.
- Langfristplanung (20 Jahre): Lifecycle-Übersicht für Werterhalt und Budgetpfad.
Richtwert exkl. MwSt. · 8 Einheiten, 1 Gebäude, 10 Parkplätze. Definitives Honorar nach Begehung. Bei Gemeinschaften bis 3 Wohnungen gilt für die Basisleistungen ein Mindesthonorar von CHF 300 pro Monat auf Pauschalbasis (Zusatzmodule und Parkplätze kommen dazu); das Basishonorar sinkt dabei nie unter den Betrag einer kleineren Gemeinschaft.
Richtwerte für das gewählte Abrechnungsmodell. Für Individuell (nach Aufwand) erstellen wir ein persönliches Angebot. Mehr zu den Abrechnungsmodellen ↓
Nicht enthalten: ausserordentliche Versammlungen (nach Aufwand); Gutachten, Normprüfungen, behördliche Abnahmen und Rechtsvertretung erbringen wir nicht.
Das detaillierte Pflichtenheft als PDF ist eine unverbindliche Leistungsübersicht zum Ausdrucken. Was in ein vollständiges Pflichtenheft gehört, zeigt der Ratgeber.
Fragen
Häufige Fragen zu den Verwaltungskosten
Was kostet die Verwaltung von Stockwerkeigentum?
Das Honorar richtet sich nach der Grösse der Gemeinschaft und dem gewählten Leistungsumfang. Im Basis-Paket starten kleine Liegenschaften bei rund CHF 300 bis 500 pro Monat, mittlere liegen um CHF 800; pro Wohnung sind das je nach Grösse CHF 33.50 bis 87.50. Bei Gemeinschaften bis 3 Wohnungen liegt der Betrag wegen des Mindesthonorars höher, mit Zusatzmodulen ebenfalls. Alle Beträge exkl. MwSt. Den Richtwert für Ihre Liegenschaft rechnen Sie im Rechner auf dieser Seite.
Was kostet eine Hausverwaltung pro Wohnung?
Ob man sie Hausverwaltung, Liegenschaftsverwaltung oder Stockwerkverwaltung nennt: Gemeint ist dieselbe Aufgabe, und gerechnet wird pro Eigentumswohnung und Monat (im Basis-Paket CHF 33.50 bis 87.50, dazu Parkplätze und gewählte Zusatzmodule). Der Unterschied liegt woanders: Wir bewirtschaften die Gemeinschaft als Ganzes, also gemeinschaftliche Teile, Versammlung, Abrechnung und Unterhalt. Die Vermietung einzelner Wohnungen mit Mietersuche, Mietzinsinkasso und Wohnungsabnahmen (Mietverwaltung) bieten wir nicht an.
Wie setzen sich die Verwaltungskosten zusammen?
Aus einem Basishonorar pro Wohnung, das mit der Grösse der Gemeinschaft sinkt; ab dem dritten Gebäude kommt ein Zuschlag je weiteres Gebäude dazu; CHF 5 pro Parkplatz und Monat; und den gewählten Zusatzmodulen. Nicht zum Honorar gehören Arbeiten ausserhalb des gewählten Pakets; ein Teil davon wird nach Aufwand verrechnet, anderes sind Drittkosten oder Leistungen, die wir nicht anbieten. Bei Gemeinschaften bis 3 Wohnungen greift zusätzlich ein Mindesthonorar von CHF 300 pro Monat für die Grundleistungen. Einmalig kommt die Mandatsübernahme dazu: bei einer normal grossen Gemeinschaft erfahrungsgemäss CHF 2'000 bis 6'000 je nach Grösse und Zustand der Unterlagen, ab mehr als 100 Wohnungen individuell.
Warum zahlen kleine Gemeinschaften mehr pro Wohnung?
Der Ansatz pro Wohnung sinkt mit der Grösse der Gemeinschaft: von CHF 87.50 bei kleinen Liegenschaften auf CHF 33.50 bei sehr grossen. Der Grund ist der Aufwand, der nicht im gleichen Mass mitwächst: Versammlung, Jahresrechnung und Buchhaltung fallen an, ob die Gemeinschaft vier oder vierzig Wohnungen zählt. Bei zwei bis drei Wohnungen greift das Mindesthonorar von CHF 300 pro Monat, also CHF 150 beziehungsweise CHF 100 pro Wohnung. Knapp über einer Klassengrenze bleibt das Basishonorar auf dem Betrag der tieferen Klasse stehen, damit mehr Wohnungen nie weniger kosten; bei 11 Wohnungen sind es deshalb CHF 67.73 statt CHF 59.80. Zusatzmodule und Parkplätze kommen dazu.
Wie werden Parkplätze und Drittkosten verrechnet?
Parkplätze sind eine eigene Position im Honorar, zusätzlich zum Betrag pro Wohnung: CHF 5 pro Parkplatz und Monat. Serverkosten und allfällige Lizenzen weisen wir separat aus. Ordentliche Auslagen (Porto, Druck, Fahrten zur Liegenschaft) sind bis CHF 500 pro Jahr im Honorar inbegriffen; was darüber hinausgeht, verrechnen wir separat.
Was wird pro Stunde verrechnet?
Für Leistungen ausserhalb des gewählten Pakets gelten diese Ansätze: Bewirtschafter CHF 140, Mandatsleiter / Geschäftsführung CHF 160, Juristischer Support CHF 220, jeweils pro Stunde und exkl. MwSt. Sie stehen unter Ziffer 2 im Pflichtenheft. Im Flex-Modell wird der Mehraufwand innerhalb der gewählten Module zu CHF 170 pro Stunde verrechnet; dieser Ansatz trägt zusätzlich den Stundenrapport und die Überwachung des Kostendachs.
Gibt es im Flex-Modell eine Obergrenze?
Ja. Das Kostendach liegt je nach Vereinbarung 10 bis 20 Prozent über dem Pauschalhonorar, die Parkplätze ausgenommen. Mehr zahlen Sie im Flex-Modell nicht, auch in einem aufwändigen Jahr. Das Kostendach gilt für die gewählten Module; Zusatzleistungen ausserhalb des Pakets fallen nicht darunter. Die verbindliche Höhe halten wir in der Offerte fest.
Wie lassen sich Offerten fair vergleichen?
Zwei Offerten mit demselben Monatsbetrag können unterschiedlich viel enthalten. Klären Sie deshalb für jede Offerte fünf Punkte: Wie viele ordentliche Versammlungen sind enthalten, und was kostet eine ausserordentliche? Sind Parkplätze und zusätzliche Gebäude im Betrag enthalten oder kommen sie dazu? Welcher Stundenansatz gilt für Arbeiten ausserhalb der Pauschale, und ab wann greift er? Gibt es bei Abrechnung nach Aufwand ein Kostendach, und was fällt nicht darunter? Und welche Drittkosten fallen an, etwa Serverkosten, Lizenzen oder Auslagen? Der Betrag ist dabei nur die eine Hälfte; die andere ist, wer die Arbeit tatsächlich leistet.
Woran erkenne ich eine gute Bewirtschaftung?
Nicht am Monatsbetrag, sondern am Leistungsbeschrieb. Verlangen Sie ihn schriftlich und vergleichen Sie, was für den Betrag tatsächlich geleistet wird: Wie viele Versammlungen sind enthalten, welche Berichte und Kontrollen, wird die Liegenschaft begangen, wird über das laufende Jahr hinaus geplant? Ebenso wichtig: Was steht ausdrücklich nicht drin? Wer seine Ausschlüsse offenlegt, hat nichts zu verbergen. Und fragen Sie, wer die Arbeit leistet: Was erledigt die Verwaltung selbst, was kauft sie zu? Zugekauftes steht selten in der Offerte, es erscheint später als Drittkosten. Wer prüft Anträge vor der Versammlung, und wer ist Ihre feste Ansprechperson? Was wir mitbringen, steht im Ratgeber unter «Was unterscheidet uns von einer klassischen Verwaltung?».
Wie lange sind wir an den Vertrag gebunden?
Unser Verwaltungsvertrag ist beidseitig mit einer Frist von drei Monaten kündbar. Unabhängig davon kann die Versammlung die Bewirtschaftung jederzeit abberufen: Das ist zwingendes Recht und gilt für uns wie für jede andere Verwaltung (ZGB Art. 712r Abs. 1).
Pflichtenheft
Leistungsumfang und Honoraransätze als PDF
Laden Sie den Leistungsumfang als PDF herunter, zugeschnitten auf Ihre Angaben aus dem Rechner, ohne Kontaktangabe. Es dient als Besprechungsgrundlage: eine transparente Übersicht, was wirklich geleistet werden soll. Für die Versammlung selbst liegen Musterantrag und Antragsvorlage bereit, als Word- und LibreOffice-Datei und ebenfalls ohne Anmeldung.
Lieber direkt besprechen?
Wir schauen Ihre Liegenschaft gemeinsam an und sagen Ihnen, welches Paket dazu passt. Unverbindlich.

