Eigenständige Leistung · auch ohne Bewirtschaftung durch uns
Brandschutz, der zur Liegenschaft passt.
Was verlangt der Brandschutz in Ihrer Liegenschaft, und wie setzen Sie es mit vernünftigem Aufwand um? Wir prüfen den Bestand, erstellen Brandschutzkonzepte bis und mit QSS 2 und begleiten Sie im Betrieb sowie bei Umbau und Sanierung.
Brauche ich das?
Wann sich der fachliche Blick lohnt
Für den Brandschutz sind Eigentümer und Nutzer verantwortlich, auch im laufenden Betrieb (VKF-Brandschutznorm Art. 19 Abs. 2 und 20). Im Stockwerkeigentum sorgt die Gemeinschaft für die gemeinsamen Teile wie Treppenhaus, Kellergänge und Technikräume, und wer sie nutzt, hält Treppenhaus und Gänge frei. Im eigenen Kellerabteil und in der Wohnung ist es die Eigentümerin und, wenn vermietet, auch der Mieter. Nicht jede Situation braucht eine Beratung, aber in vielen Fällen lohnt sich ein fachlicher Blick. Wir ordnen für Sie ein, was ein Muss ist, was sinnvoll ist und was später anstehen kann, pragmatisch und ohne Übermass. Unser Brandschutzangebot gilt für Stockwerkeigentum sowie Einfamilien- und Doppeleinfamilienhäuser in der Region Bern, Thun, Burgdorf und Lyss; reine Anlage- und Mietliegenschaften decken wir nicht ab.
Neue Nutzung, neue Anforderungen: Umnutzung oder zusätzliche Wohneinheiten reichen oft aus, um die Brandschutzvorgaben anzupassen, auch ohne grossen Umbau.
Sie planen Umbau, Anbau oder Sanierung und wollen den Brandschutz von Anfang an richtig mitdenken.
Behörde, Versicherung oder eine Kontrolle verlangt einen Brandschutznachweis oder die Behebung von Mängeln.
Sie wollen wissen, wo Ihre Liegenschaft steht. Wir liefern eine unabhängige, priorisierte Beurteilung, auch wenn Ihre Liegenschaft nicht von uns bewirtschaftet wird.
Häufige Fragen: Was darf im Treppenhaus stehen, und was nicht? ·Brauche ich für mein Stockwerkeigentum ein Brandschutzkonzept? ·Was ist VKF QSS 2? ·Kann Brandschutz separat beauftragt werden?

Wer dahintersteht
Michael Tièche · Brandschutzfachmann Swiss Safety Center (QSS 2)
Seit über zehn Jahren arbeite ich im baulichen und technischen Brandschutz: Fluchtwege, Sprinkler- und Brandmeldeanlagen. Jede Massnahme muss den Brandschutzvorschriften entsprechen. Deshalb schaue ich zuerst, wie ein Haus genutzt wird, und plane unter den vorschriftskonformen Lösungen jene, die im Alltag verstanden und getragen werden, etwa im Treppenhaus.
Anerkannter Brandschutzfachmann Swiss Safety Center (QSS 2) · Reg.-Nr. CH/16/P-FD/054 ·Swiss Safety Center
Leistungen
Brandschutzkonzept, Bestandsaufnahme und Begleitung
Wir prüfen Liegenschaften
Bestandsaufnahme nach Auftrag: Wir prüfen Fluchtwege, Brandschutztüren und zugängliche Brandabschottungen. Sie erhalten eine priorisierte Mängelliste mit klarem Bezug zu den geltenden Vorschriften als Grundlage für Entscheide und allfällige Folgearbeiten.
Wir entwerfen Konzepte
Brandschutzkonzepte bis und mit QSS 2 (Qualitätssicherungsstufe 2 der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen, VKF) für Stockwerkeigentum sowie Einfamilien- und Doppeleinfamilienhäuser. Nach den aktuellen VKF-Brandschutzvorschriften aufgebaut, mit klaren Schutzzielen und nachvollziehbarem Bezug. Geeignet für Umnutzungen und Sanierungen.
Wir begleiten Sanierungen
Beratung bei Umbau, Umnutzung und Sanierung: von der Vorabklärung bis zum Abschluss. Wir stimmen mit Behörden, Planern und Unternehmern ab und sorgen dafür, dass die brandschutztechnischen Anforderungen rechtzeitig im Projekt verankert sind.
Wir beraten Eigentümer
Wir ordnen Brandschutzfragen pragmatisch ein: was ist Pflicht, was ist sinnvoll, was kann später kommen. Ohne Übermass und mit dem Blick einer Eigentümerschaft, die Aufwand und Wirkung abwägen muss.
Qualitätssicherung im Brandschutz
Welche QSS-Stufe gilt, und was heisst das für die Qualitätssicherung?
Die Qualitätssicherungsstufe gilt nicht für eine bestehende Liegenschaft, sondern wird von der Brandschutzbehörde für ein Bauprojekt festgelegt: Neubau, Umbau, Sanierung oder Umnutzung. Eine Gemeinschaft ohne Bauprojekt hat also keine QSS-Stufe. Sobald gebaut wird, gilt als Faustregel:
- Wohnnutzung führt bei geringer und mittlerer Gebäudehöhe zu QSS 1, erst im Hochhaus zu QSS 2; ein gewöhnliches Wohn-Stockwerkeigentum liegt darum meist in QSS 1.
- Besondere Brandrisiken heben die Stufe an: etwa eine Fassade oder Wärmedämmung aus brennbaren Bauprodukten bei mittlerer Höhe, dann gilt QSS 2.
- Ab QSS 2 verlangt die VKF eine anerkannte Fachperson für die Qualitätssicherung, genau die Anerkennung, die wir mitbringen.
Die vollständige Einstufung nach Nutzung, Gebäudehöhe und Sonderfällen: Welche QSS-Stufe gilt bei einem Bauprojekt?
So läuft es ab
Von der Anfrage bis zur Umsetzung
Ein klarer, schlanker Ablauf, bei dem Sie jederzeit entscheidungsfähig bleiben, und der Aufwand überschaubar.
- 1
Anfrage und Ersteinschätzung
Sie schildern uns Objekt und Anliegen, telefonisch, per Mail oder Rückruf, ohne Vorbereitung. Anhand Ihrer Schilderung und vorhandener Unterlagen schätzen wir kostenlos ein, ob eine Abklärung nötig ist und welche, und melden uns telefonisch oder per Mail: rund 15 Minuten je Objekt, ohne Begehung.
- 2
Offerte
Sie erhalten eine kostenlose Offerte mit klaren Leistungen und Kostenrahmen: was nötig ist, was sinnvoll ist, in welcher Reihenfolge.
- 3
Prüfung, Konzept oder Begleitung
Wir prüfen vor Ort, erstellen das Konzept oder begleiten die Umsetzung bis zum Abschluss, mit den Nachweisen, welche die Behörde verlangt.
Sie suchen auch eine Bewirtschaftung für Ihre Gemeinschaft? Leistungen ·Honorar
Kontakt
Ihre Brandschutzfrage?
Schildern Sie uns kurz Ihr Anliegen, wir melden uns telefonisch oder per Mail mit einer kostenlosen Ersteinschätzung: rund 15 Minuten je Objekt, anhand Ihrer Schilderung und vorhandener Unterlagen, ohne Begehung.
Schmiedeweg 6, 3048 Worblaufenoffice [at] stockwerkbewirtschaftung.ch
Vor Ort zwischen Bern, Thun, Burgdorf und Lyss. Gehört Ihre Liegenschaft dazu?

